Ganztagsausbau in Kommunen: Neue Chancen durch die Förderrichtlinie nutzen

Ruhe im Ganztag

Ganztag in Bildungskommunen: Neue Chancen für Schulen und Kommunen

Mit der Förderrichtlinie „Ganztag in Bildungskommunen“ setzt die Bundesregierung neue Impulse für die Gestaltung zukunftsfähiger Bildungslandschaften. Kommunen, die gemeinsam mit Schulen und weiteren Partnern Ganztagsangebote qualitativ weiterentwickeln wollen, erhalten finanzielle und strukturelle Unterstützung. Doch was genau steckt hinter dieser Initiative? Wer kann profitieren – und welche Herausforderungen sind zu beachten?

Hintergrund: Ganztag im Wandel

Der Ausbau ganztägiger Bildungsangebote ist eine zentrale Säule der Bildungspolitik in Deutschland. Spätestens mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026 stehen Kommunen und Schulträger vor großen Aufgaben: Es geht nicht nur darum, zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen, sondern auch qualitativ hochwertige Angebote zu entwickeln, die Bildung, Betreuung und individuelle Förderung sinnvoll miteinander verbinden.

Die Förderrichtlinie „Ganztag in Bildungskommunen“ knüpft an das bestehende Programm „Bildungskommunen“ an und setzt dabei gezielt auf den Ausbau und die qualitative Weiterentwicklung des Ganztags.

Zielsetzung der Förderrichtlinie

Im Kern verfolgt die Richtlinie drei zentrale Ziele:

  • Stärkung kommunaler Steuerung
    Kommunen sollen befähigt werden, Ganztagsangebote systematisch und bedarfsorientiert zu steuern – über Schulen, Jugendhilfe und freie Träger hinweg.
  • Vernetzung und Kooperation
    Ganztag wird als gemeinschaftliche Aufgabe gedacht. Schulen, Träger der Jugendhilfe, Kulturinstitutionen, Vereine und weitere Partner sollen stärker vernetzt arbeiten.
  • Qualitätsentwicklung im Ganztag
    Es geht nicht nur um Quantität, sondern um Qualität: pädagogische Konzepte, Fachkräftegewinnung und Angebotsvielfalt stehen im Fokus.

Die Förderung umfasst Beratungsleistungen, Unterstützung bei der Konzeptentwicklung sowie finanzielle Mittel für konkrete Maßnahmen zur Prozessbegleitung und Umsetzung.

Wer kann gefördert werden?

Antragsberechtigt sind Kommunen, die bereits am Programm „Bildungskommunen“ teilnehmen oder sich neu bewerben. Voraussetzung ist die Bereitschaft, ein integriertes Bildungsmanagement aufzubauen oder weiterzuentwickeln – mit dem Ganztagsausbau als Schwerpunkt.

Auch Landkreise oder kommunale Zusammenschlüsse können teilnehmen, sofern sie koordinierende Aufgaben im Bereich Bildung und Ganztag übernehmen.

Förderinhalte im Überblick

Gefördert werden insbesondere:

  • Erstellung oder Aktualisierung kommunaler Ganztagskonzepte
  • Moderation und Steuerung von Prozessen vor Ort
  • Qualifizierungsangebote für Akteure im Ganztag
  • Aufbau oder Stärkung von Kooperationsstrukturen zwischen Schule, Jugendhilfe und weiteren Partnern
  • Maßnahmen zur Einbindung von Familien und Schüler:innen
  • Strategien zur Fachkräftegewinnung und -bindung im Ganztagsbereich

Die Förderung erfolgt zeitlich befristet und soll Impulse setzen, die langfristig in nachhaltige Strukturen münden.

Chancen für Kommunen und Schulen

1. Ganzheitliche Bildungslandschaften gestalten

Die Richtlinie bietet die Möglichkeit, Bildung nicht mehr sektorweise (Schule, Jugendhilfe, Kultur) zu denken, sondern vernetzt und abgestimmt. So können Bildungsbiografien besser begleitet und Übergänge erleichtert werden.

2. Qualität im Ganztag systematisch entwickeln

Durch die Förderung können Kommunen gezielt an Qualitätskriterien arbeiten – etwa an der Verzahnung von Unterricht und außerunterrichtlichen Angeboten oder an der Stärkung von Partizipationsmöglichkeiten für Schüler:innen.

3. Nachhaltige Strukturen schaffen

Prozessbegleitung und Steuerungsunterstützung helfen, den Ausbau des Ganztags nicht als Einzelprojekt, sondern als Teil einer kommunalen Bildungsstrategie zu verstehen und zu verankern.

4. Stärkung kommunaler Handlungskompetenz

Kommunen werden nicht nur „Umsetzer“ von gesetzlichen Vorgaben, sondern aktive Gestalter von Bildungslandschaften.

Herausforderungen, die bedacht werden sollten

1. Aufwand für Koordination und Steuerung

Der Aufbau nachhaltiger Kooperationsstrukturen verlangt Ressourcen: Zeit, Personal und Managementkompetenz müssen eingeplant werden.

2. Sicherung von Qualität im Alltag

Es genügt nicht, Konzepte zu entwickeln. Die tatsächliche Umsetzung in den Schulen und bei den außerschulischen Partnern muss kontinuierlich begleitet und unterstützt werden.

3. Fachkräftebedarf

Die Qualitätsansprüche im Ganztag steigen, gleichzeitig ist der Fachkräftemangel in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Schulen eine wachsende Herausforderung.

4. Einbindung aller Beteiligten

Eltern, Schüler:innen und freie Träger müssen frühzeitig eingebunden werden, um Akzeptanz zu schaffen und Bedarfe realistisch abzubilden.

Fazit: Impuls für eine neue Ganztagskultur

Die Förderrichtlinie „Ganztag in Bildungskommunen“ bietet Kommunen und Schulen die Chance, Ganztagsangebote nicht nur auszubauen, sondern auch qualitativ zu stärken und in eine ganzheitliche Bildungsstrategie einzubetten. Wer diese Gelegenheit nutzt, kann nachhaltige Bildungsstrukturen schaffen, die weit über die Umsetzung des Rechtsanspruchs hinausreichen.

Entscheidend wird sein, die Prozesse klug zu steuern, Akteure zu vernetzen und die Qualität im Blick zu behalten – nicht nur kurzfristig, sondern als kontinuierliche Aufgabe einer lernenden Bildungslandschaft.

Chancen für Kommunen: Ganztagsangebote vernetzt und qualitativ ausbauen

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